Dieser Artikel ist eine Fortsetzung des Artikels „Kaminofen kaufen – was ist zu beachten (Teil 1)“
Zulassung
Für die Abnahme der Feuerungsanlage durch den Schornsteinfeger ist es notwendig, dass das Heizgerät eine entsprechende Zulassung besitzt.
Hier ist eine Auflistung der europäischen Normen für die gängigsten Feuerungsarten:
- Kamineinsätze (geschlossene Betriebsweise) – EN 13 229, DIN 18895
- Kaminöfen (kein Dauerbetrieb) – DIN 18891
- Kaminöfen und Raumheizer mit Flachfeuerung (für Dauerbrand zugelassen) – DIN 18890
- Herde – EN 12815, DIN 18880
Diese Normen bestimmen die Grundvoraussetzungen an die einzelnen Feuerungsarten und das Vorgehensweise bei der Messung der Abgaswerten. Da die in diesen Normen vorgesehene Grenzwerte für Abgase und Wirkungsgrade teilweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik und den Umweltschutzanforderungen entsprechen, wurden in einzelnen EU-Ländern weitere Verordnungen eingeführt, die strengere Grenzwerte für Holzheizungen vorsehen.
So müssen alle Einzelraumfeuerungen in Österreich laut der Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die
Einsparung von Energie und Vereinbarung gemäß Art. 15 a B-VG über die Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen zertifiziert werden.
In deutschland ist es die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen – 1. BImSchV).
Achten Sie beim Kauf Ihres Kaminofens oder Kamineinsatzes darauf, dass diese den oben angeführten Verordnungen entsprechen. Jeder seriöse Verkäufer kann Ihnen hierzu auf Verlangen ein entsprechendes Zertifikat vorlegen.
In speziellen Fällen, wie z.B. Installation eines Kaminofens in Raum mit kontrollierter Wohnraumlüftung oder Dunstabzugshaube, erforder weitere Maßnahmen und gegebenenfalls Zertifizierung der Feuerstätte. Hier ist eine vorherige Konsultation mit Ihrem Schornsteinfegermeister erforderlich.
Typenschild
Der Ofen muss mit einem Typenschild mit CE-Kennzeichen gekennzeichnet werden.